ART. 3 § 21

Stand der Gesetzgebung: 27.12.2025

Kategorie:

Artikel III Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
Stand der Gesetzgebung: 27.12.2025
In Kraft seit : 01.01.1997
Art. 3 § 21
Das Versicherungsaufsichtsgesetz, BGBl. Nr. 569/1978, wird wie folgt geändert:

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