ART. 2 § 20

Stand der Gesetzgebung: 27.12.2025

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Stand der Gesetzgebung: 27.12.2025
In Kraft seit : 01.01.1997
Art. 2 § 20 Außerkrafttreten
Mit dem Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes tritt das Bundesrechenamtsgesetz, BGBl. Nr. 123/1978, soweit es ADV-Angelegenheiten aus dem Vollzugsbereich des Bundesrechenamtes regelt, außer Kraft.

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