ART. 2 § 18

Stand der Gesetzgebung: 27.12.2025

Kategorie:

Artikel II
Stand der Gesetzgebung: 27.12.2025
In Kraft seit : 01.01.1997
Art. 2 § 18 Verweisungen
Verweisungen in diesem Bundesgesetz auf andere Bundesgesetze sind als Verweisungen auf die jeweils geltende Fassung zu verstehen.

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