Kategorie:
Berufsreifeprüfungszeugnis bestanden / nicht bestanden )Stand der Gesetzgebung: 27.12.2025
In Kraft seit : 01.03.2006
Anl. 2
Anlage 2
Zl. des Prüfungsprotokolls:
hat bei der Berufsreifeprüfungskommission AN dieser Schule gemäß dem Bundesgesetz über die Berufsreifeprüfung, BGBl. I Nr. 68/1997, die Berufsreifeprüfung
Die Leistungen bei den Teilprüfungen wurden, sofern diese nicht gemäß § 3 Abs. 2 des Bundesgesetzes über die Berufsreifeprüfung entfallen sind oder gemäß § 8b des Bundesgesetzes über die Berufsreifeprüfung anerkannt wurden, wie folgt beurteilt:
Er/Sie hat damit gemäß § 1 Abs. 1 und 2 des Bundesgesetzes über die Berufsreifeprüfung, BGBl. I Nr. 68/1997, die mit der Reifeprüfung einer höheren Schule verbundenen Berechtigungen erworben.
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) Nichtzutreffendes streichen.
) Unter Angabe der Themenstellung.
) Unter Angabe der Prüfung (Datum, Prüfungsinstitution), die zum Entfall bzw. zur Anerkennung geführt hat.
