§ 68 BMSVG

Stand der Gesetzgebung: 07.11.2025

Kategorie:

4. Abschnitt Verwaltung der Beiträge in der BV-Kasse
Stand der Gesetzgebung: 07.11.2025
In Kraft seit : 01.01.2008
§ 68 BV-Kassen
Die BV-Kassen sind auch berechtigt, Beiträge im Sinne des 5. Teiles hereinzunehmen und zu veranlagen.

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