§ 20 BIBUG 2014

Stand der Gesetzgebung: 28.12.2025

Kategorie:

5. Abschnitt Prüfungen – Personalverrechner
Stand der Gesetzgebung: 28.12.2025
In Kraft seit : 01.01.2014
§ 20 Fachprüfung – Personalverrechner
Die Fachprüfung für Personalverrechner besteht aus
1. dem schriftlichen Prüfungsteil gemäß § 21 und
2. dem mündlichen Prüfungsteil gemäß § 22.

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