§ 17 BIBUG 2014

Stand der Gesetzgebung: 28.12.2025

Kategorie:

4. Abschnitt Prüfungen – Buchhalter
Stand der Gesetzgebung: 28.12.2025
In Kraft seit : 01.01.2014
§ 17 Fachprüfung – Buchhalter
Die Fachprüfung für Buchhalter besteht aus
1. dem schriftlichen Prüfungsteil gemäß § 18 und
2. dem mündlichen Prüfungsteil gemäß § 19.

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