§ 1 BIBUG 2014

Stand der Gesetzgebung: 27.12.2025

Kategorie:

1. Teil Berufsrecht 1. Hauptstück Bilanzbuchhaltungsberufe – Berechtigungsumfang
Stand der Gesetzgebung: 27.12.2025
In Kraft seit : 01.01.2014
§ 1 Bilanzbuchhaltungsberufe
Bilanzbuchhaltungsberufe sind folgende Berufe:
1. Bilanzbuchhalter,
2. Buchhalter und
3. Personalverrechner.

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