§ 6 BHAG

Stand der Gesetzgebung: 07.11.2025

Kategorie:

4. Abschnitt Organisation
Stand der Gesetzgebung: 07.11.2025
In Kraft seit : 01.05.2004
§ 6 Organe
Die Organe der Buchhaltungsagentur sind:
1. Geschäftsführer;
2. Aufsichtsrat;
3. Beirat.

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Liste der Anwälte

Liste der Anwälte

Liste der Anwälte