§ 1 BGSTG

Stand der Gesetzgebung: 27.12.2025

Kategorie:

1. Abschnitt Schutz vor Diskriminierung
Stand der Gesetzgebung: 27.12.2025
In Kraft seit : 01.01.2006
§ 1 Gesetzesziel
Ziel dieses Bundesgesetzes ist es, die Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen zu beseitigen oder zu verhindern und damit die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten und ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen.

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