§ 12 BGBLG

Stand der Gesetzgebung: 27.12.2025

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Stand der Gesetzgebung: 27.12.2025
In Kraft seit : 01.01.2004
§ 12 Räumlicher Geltungsbereich
Verlautbarungen im Bundesgesetzblatt gelten, soweit darin nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist, für das gesamte Bundesgebiet.

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