§ 9B BFING

Stand der Gesetzgebung: 28.12.2025

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Stand der Gesetzgebung: 28.12.2025
In Kraft seit : 01.07.2025
§ 9b Insolvenzrechtliche Bestimmung
Die Bestimmungen des Unternehmensreorganisationsgesetzes, BGBl. I Nr. 114/1997, sind auf die Österreichische Bundesfinanzierungsagentur nicht anzuwenden.

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