ANL. 2 BFG 2020

Stand der Gesetzgebung: 28.12.2025

Kategorie:

Anlage II Bundespersonal das für Dritte leistet – Bruttodarstellung 2020
Stand der Gesetzgebung: 28.12.2025
In Kraft seit : 01.06.2020
Anl. 2
Anlage II

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