ART. 13 BFG 2011

Stand der Gesetzgebung: 27.12.2025

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Stand der Gesetzgebung: 27.12.2025
In Kraft seit : 01.01.2011
Art. 13 Inkrafttreten und Geltungsdauer
Dieses Bundesgesetz tritt am 1. Jänner 2011 in Kraft und gilt für die Zeit vom 1. Jänner 2011 bis 31. Dezember 2011.

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