ART. 11 BFG 2011

Stand der Gesetzgebung: 27.12.2025

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Stand der Gesetzgebung: 27.12.2025
In Kraft seit : 01.01.2011
Art. 11 Personalplan
Die Regelungen über die höchstzulässige Personalkapazität und die Personalbewirtschaftung des Bundes für das Jahr 2011 werden im Personalplan 2011 festgelegt (Anlage IV).

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