ANL. 3 BFG 2011

Stand der Gesetzgebung: 27.12.2025

Kategorie:

Anlage III Finanzierungen, Währungstauschverträge – Bruttodarstellung 2 0 1 1
Stand der Gesetzgebung: 27.12.2025
In Kraft seit : 01.01.2011
Anl. 3

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