ANL. 1 BFG 2011

Stand der Gesetzgebung: 27.12.2025

Kategorie:

Bundesvoranschlag 2011
Stand der Gesetzgebung: 27.12.2025
In Kraft seit : 26.11.2011
Anl. 1
,,Im Bundesvoranschlag (Anlage I) wird nach dem Voranschlagsansatz 1/44228 der Voranschlagsansatz „1/44257/22 Zweckzuschuss für Kinderbetreuung“ eingefügt.“)

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