§ 1 BFA

Stand der Gesetzgebung: 05.11.2025

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Stand der Gesetzgebung: 05.11.2025
In Kraft seit : 01.01.2014
§ 1 Einrichtung
Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (Bundesamt) besteht als eine dem Bundesminister für Inneres Unmittelbar nachgeordnete Behörde mit bundesweiter Zuständigkeit.

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