§ 11 BBU

Stand der Gesetzgebung: 07.11.2025

Kategorie:

Stand der Gesetzgebung: 07.11.2025
In Kraft seit : 20.06.2019
§ 11 Errichtungserklärung
Die Erklärung über die Errichtung der Bundesagentur ist vom Bundesminister für Inneres für den Bund abzugeben.

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Liste der Anwälte

Liste der Anwälte

Liste der Anwälte