§ 5 BBT AG – GESETZ

Stand der Gesetzgebung: 27.12.2025

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Stand der Gesetzgebung: 27.12.2025
In Kraft seit : 27.07.2006
§ 5 Veräußerung von Gesellschaftsanteilen des Bundes
Der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen ermächtigt, unbeschadet der Gesellschaftsanteile des Landes Tirol der ÖBB-Infrastruktur Bau AG und der ÖBB-Infrastruktur Betrieb AG Gesellschaftsanteile des Bundes AN der Galleria die Base del Brennero Brenner Basistunnel BBT SE zu veräußern.

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