§ 10A AWSG

Stand der Gesetzgebung: 27.12.2025

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Stand der Gesetzgebung: 27.12.2025
In Kraft seit : 30.06.2007
§ 10a Inanspruchnahme von Leistungen der Bundesrechenzentrum Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Die Gesellschaft ist berechtigt, gegen Entgelt Leistungen der Bundesrechenzentrum Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Anspruch zu nehmen.

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