§ 13L AWG

Stand der Gesetzgebung: 28.12.2025

Kategorie:

Stand der Gesetzgebung: 28.12.2025
In Kraft seit : 01.08.2019
§ 13l Übergangsbestimmungen für Kunststofftragetaschen
Letztvertreiber können Kunststofftragetaschen bis zum Ablauf des 31. Dezember 2020 AN Letztverbraucher abgeben.

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Liste der Anwälte

Liste der Anwälte

Liste der Anwälte