§ 13J AWG

Stand der Gesetzgebung: 07.11.2025

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Stand der Gesetzgebung: 07.11.2025
In Kraft seit : 01.08.2019
§ 13j Verbot des Inverkehrsetzens von Kunststofftragetaschen
Das Inverkehrsetzen von Kunststofftragetaschen ab dem 1. Jänner 2020 ist verboten.

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