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§ 1 AVG

Stand der Gesetzgebung: 05.11.2025

Kategorie:

I. Teil: Allgemeine Bestimmungen 1. Abschnitt: Behörden
Stand der Gesetzgebung: 05.11.2025
In Kraft seit : 01.02.1991
§ 1 Zuständigkeit
Die sachliche und örtliche Zuständigkeit der Behörden richtet sich nach den Vorschriften über ihren Wirkungsbereich und nach den Verwaltungsvorschriften.

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