§ 27 ATOMHG 1999

Stand der Gesetzgebung: 28.12.2025

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Stand der Gesetzgebung: 28.12.2025
In Kraft seit : 01.01.1999
§ 27 Vorschriften der Sozialversicherung
Vorschriften, die die Sozialversicherung regeln, bleiben durch dieses Bundesgesetz unberührt.

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