§ 585 ASVG

Stand der Gesetzgebung: 08.11.2025

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Stand der Gesetzgebung: 08.11.2025
In Kraft seit : 01.08.2009
§ 585 Schlussbestimmung zu Art. 1 des Sozialversicherungs-Änderungsgesetzes 1999, BGBl. I Nr. 2/2000
§ 44 Abs. 1 Z 10 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 2/2000 tritt mit 1. Jänner 2000 in Kraft.

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