§ 427 ASVG

Stand der Gesetzgebung: 06.11.2025

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Stand der Gesetzgebung: 06.11.2025
In Kraft seit : 01.01.2020
§ 427 Verwaltungsrat
Die Zahl der Versicherungsvertreter/innen im Verwaltungsrat beträgt:
1. bei der Österreichischen Gesundheitskasse 12;
2. bei der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt 12;
3. bei der Pensionsversicherungsanstalt 12.

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