§ 314A ASVG

Stand der Gesetzgebung: 07.11.2025

Kategorie:

ABSCHNITT IX Überweisungsbeträge für geistliche Amtsträger der Evangelischen Kirche A.B. und Angehörige von Diakonissenanstalten
Stand der Gesetzgebung: 07.11.2025
In Kraft seit : 01.08.1996
§ 314a

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