10ObS85/00y - OGH Entscheidung
18. April 2000
Spruch:
Das Revisionsverfahren wird von Amts wegen fortgesetzt.Der Revision wird nicht Folge gegeben.Die klagende Partei hat die Kosten ihres Rechtsmittels selbst zu tragen.
Text: Entscheidungsgründe:
Rechtliche Beurteilung: Die bei der beklagten Partei krankenversicherte Klägerin hat am 8. 4., 29. 4., 20. 5. und 3. 6. 1997 verschiedene medizinische Leistungen bei dem in Linz niedergelassenen Facharzt für Frauenheilkund...
10ObS96/01t - OGH Entscheidung
10. Juli 2001
Spruch:
Der Revision wird nicht Folge gegeben.Der Kläger hat die Kosten seines Rechtsmittels selbst zu tragen.
Text: Entscheidungsgründe:Der Kläger ist bei der beklagten Vorarlberger Gebietskrankenkasse krankenversichert. Seine Gattin, Elisabeth H*****, nahm als anspruchsberechtigte Angehörige im Sinn des § 123 ...
Rechtliche Beurteilung: Die Revision ist auch unter Berücksichtigung der bereits zu vergleichbaren anderen bzw früheren Satzungsregelungen ergangenen Judikatur aus Gründen der weiteren Klärung der nunmehrigen Rechtslage ...
10ObS185/03h - OGH Entscheidung
18. Mai 2004
Spruch:
Die Revision und der Rekurs werden zurückgewiesen.Mit dem in der Rekursbeantwortung gestellten Antrag, der Oberste Gerichtshof möge "von der Rückverweisung hinsichtlich Spruchpunkt 3 an das Erstge...
Text: Begründung:Die am 25. 2. 1948 geborene Klägerin bezog ab 1. 1. 1997 vom Arbeitsmarktservice Graz einen Pensionsvorschuss, der ihr ab 26. 9. 1997 im Ausmaß der Notstandshilfe gewährt wurde.Am...
Rechtliche Beurteilung: Die Rechtsmittel der Klägerin sind unzulässig.Die Anfechtung einer berufungsgerichtlichen Entscheidung ist nur möglich, wenn das Rechtsmittel die unrichtige Lösung einer iSd § 502 Abs 1 ZPO erh...
10ObS72/25y - OGH Entscheidung
10. Juli 2025
Spruch:
Die außerordentliche Revision wird gemäß § 508a Abs 2 ZPO mangels der Voraussetzungen des § 502 Abs 1 ZPO zurückgewiesen.Die außerordentliche Revision wird gemäß Paragraph 508 a, Absatz 2...
Text: Begründung: [1] Wegen Kreuzbeschwerden bemühte sich der Kläger im Mai 2023 um einen Termin bei einem Orthopäden, der Vertragspartner des beklagten Sozialversicherungsträgers ist. Von...
Rechtliche Beurteilung: [8] In seiner außerordentlichen Revision zeigt der Kläger keine Rechtsfrage von erheblicher Bedeutung iSd § 502 Abs 1 ZPO auf. [8] In seiner außerordentlichen Revision z...
10ObS85/00y - OGH Entscheidung
18. April 2000
Spruch:
Das Revisionsverfahren wird von Amts wegen fortgesetzt.Der Revision wird nicht Folge gegeben.Die klagende Partei hat die Kosten ihres Rechtsmittels selbst zu tragen.
Text: Entscheidungsgründe:
Rechtliche Beurteilung: Die bei der beklagten Partei krankenversicherte Klägerin hat am 8. 4., 29. 4., 20. 5. und 3. 6. 1997 verschiedene medizinische Leistungen bei dem in Linz niedergelassenen Facharzt für Frauenheilkund...
10ObS96/01t - OGH Entscheidung
10. Juli 2001
Spruch:
Der Revision wird nicht Folge gegeben.Der Kläger hat die Kosten seines Rechtsmittels selbst zu tragen.
Text: Entscheidungsgründe:Der Kläger ist bei der beklagten Vorarlberger Gebietskrankenkasse krankenversichert. Seine Gattin, Elisabeth H*****, nahm als anspruchsberechtigte Angehörige im Sinn des § 123 ...
Rechtliche Beurteilung: Die Revision ist auch unter Berücksichtigung der bereits zu vergleichbaren anderen bzw früheren Satzungsregelungen ergangenen Judikatur aus Gründen der weiteren Klärung der nunmehrigen Rechtslage ...
10ObS185/03h - OGH Entscheidung
18. Mai 2004
Spruch:
Die Revision und der Rekurs werden zurückgewiesen.Mit dem in der Rekursbeantwortung gestellten Antrag, der Oberste Gerichtshof möge "von der Rückverweisung hinsichtlich Spruchpunkt 3 an das Erstge...
Text: Begründung:Die am 25. 2. 1948 geborene Klägerin bezog ab 1. 1. 1997 vom Arbeitsmarktservice Graz einen Pensionsvorschuss, der ihr ab 26. 9. 1997 im Ausmaß der Notstandshilfe gewährt wurde.Am...
Rechtliche Beurteilung: Die Rechtsmittel der Klägerin sind unzulässig.Die Anfechtung einer berufungsgerichtlichen Entscheidung ist nur möglich, wenn das Rechtsmittel die unrichtige Lösung einer iSd § 502 Abs 1 ZPO erh...
10ObS72/25y - OGH Entscheidung
10. Juli 2025
Spruch:
Die außerordentliche Revision wird gemäß § 508a Abs 2 ZPO mangels der Voraussetzungen des § 502 Abs 1 ZPO zurückgewiesen.Die außerordentliche Revision wird gemäß Paragraph 508 a, Absatz 2...
Text: Begründung: [1] Wegen Kreuzbeschwerden bemühte sich der Kläger im Mai 2023 um einen Termin bei einem Orthopäden, der Vertragspartner des beklagten Sozialversicherungsträgers ist. Von...
Rechtliche Beurteilung: [8] In seiner außerordentlichen Revision zeigt der Kläger keine Rechtsfrage von erheblicher Bedeutung iSd § 502 Abs 1 ZPO auf. [8] In seiner außerordentlichen Revision z...