§ 64 ASGG

Stand der Gesetzgebung: 27.12.2025

Kategorie:

III. Abschnitt – Sozialrechtssachen 1. Unterabschnitt – Allgemeines
Stand der Gesetzgebung: 27.12.2025
In Kraft seit : 01.01.1987
§ 64 Grundsatz
Für Sozialrechtssachen gelten neben dem I. Abschnitt die Besonderheiten dieses Abschnitts.

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