§ 29 ARBVG

Stand der Gesetzgebung: 06.11.2025

Kategorie:

5. HAUPTSTÜCK DIE BETRIEBSVEREINBARUNG
Stand der Gesetzgebung: 06.11.2025
In Kraft seit : 01.07.1993
§ 29 Begriff
Betriebsvereinbarungen sind schriftliche Vereinbarungen, die vom Betriebsinhaber einerseits und dem Betriebsrat (Betriebsausschuß, Zentralbetriebsrat, Konzernvertretung) andererseits in Angelegenheiten abgeschlossen werden, deren Regelung durch Gesetz oder Kollektivvertrag der Betriebsvereinbarung vorbehalten ist.

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