§ 25 APSG

Stand der Gesetzgebung: 27.12.2025

Kategorie:

ABSCHNITT V Gemeinsame Vorschriften und Schlußbestimmungen
Stand der Gesetzgebung: 27.12.2025
In Kraft seit : 01.01.1992
§ 25 Unabdingbarkeit
Die Rechte, die dem Arbeitnehmer auf Grund dieses Bundesgesetzes zustehen, können durch Arbeitsvertrag oder Normen der kollektiven Rechtsgestaltung weder aufgehoben noch Beschränkt werden.

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