§ 76 AMSG

Stand der Gesetzgebung: 07.11.2025

Kategorie:

Verweisungen, Vollziehung und Inkrafttreten
Stand der Gesetzgebung: 07.11.2025
In Kraft seit : 01.07.1994
§ 76 Verweisungen
Soweit in diesem Bundesgesetz auf andere Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden.

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