§ 55 AMSG

Stand der Gesetzgebung: 07.11.2025

Kategorie:

Stand der Gesetzgebung: 07.11.2025
In Kraft seit : 01.07.1994
§ 55 Anwendbarkeit arbeitsverfassungsrechtlicher Bestimmungen
Hinsichtlich des Kollektivvertrages (§ 54 Abs. 2) gilt der 1. Teil, 1. Hauptstück des Arbeitsverfassungsgesetzes.

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Liste der Anwälte

Liste der Anwälte

Liste der Anwälte