§ 39 AMSG

Stand der Gesetzgebung: 27.12.2025

Kategorie:

Stand der Gesetzgebung: 27.12.2025
In Kraft seit : 30.12.1997
§ 39 Verhältnis zu anderen Gesetzen
Die Bestimmungen des Arbeitslosenversicherungsgesetzes 1977 und des Ausländerbeschäftigungsgesetzes, BGBl. Nr. 218/1975, werden durch die Vorschriften dieses Teiles nicht berührt.

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Liste der Anwälte

Liste der Anwälte

Liste der Anwälte