§ 33 AMSG

Stand der Gesetzgebung: 07.11.2025

Kategorie:

Finanzielle Leistungen Allgemeines
Stand der Gesetzgebung: 07.11.2025
In Kraft seit : 01.07.1994
§ 33 Arten der finanziellen Leistungen
Finanzielle Leistungen des Arbeitsmarktservice sind:
1. Ausgaben im Rahmen von Verpflichtungen gemäß § 32 Abs. 3,
2. Beihilfen nach Maßgabe der Bestimmungen der §§ 34 bis 38.

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