§ 56 AMFG

Stand der Gesetzgebung: 28.12.2025

Kategorie:

Stand der Gesetzgebung: 28.12.2025
In Kraft seit : 27.04.2002
§ 56
Die §§ 10 bis 18 und 45b in der beim Ablauf des 30. Juni 2002 geltenden Fassung treten mit Ablauf des 30. Juni 2002 außer Kraft.

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Liste der Anwälte

Liste der Anwälte

Liste der Anwälte