§ 54 AMFG

Stand der Gesetzgebung: 28.12.2025

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Stand der Gesetzgebung: 28.12.2025
In Kraft seit : 29.04.1994
§ 54 Außerkrafttreten
Die Abschnitte I, II und V sowie die §§ 12, 16, 18a bis 26b, 28 bis 28c, 36 bis 38a und 45 treten mit Ablauf des 30. Juni 1994 außer Kraft.

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