§ 59 AMD

Stand der Gesetzgebung: 07.11.2025

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Stand der Gesetzgebung: 07.11.2025
In Kraft seit : 01.10.2010
§ 59 Kundmachung von Verordnungen
Verordnungen gemäß §§ 56 und 57 sind im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ und auf der Website der Regulierungsbehörde kundzumachen.

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