§ 33 AMD

Stand der Gesetzgebung: 07.11.2025

Kategorie:

Stand der Gesetzgebung: 07.11.2025
In Kraft seit : 01.01.2021
§ 33 Audiovisuelle kommerzielle Kommunikation für Tabakerzeugnisse
Jede Form der audiovisuellen kommerziellen Kommunikation für Tabakerzeugnisse sowie verwandte Erzeugnisse (§ 1 TNRSG, BGBl. Nr. 431/1995) einschließlich der zum Konsum bestimmten Geräte ist verboten.

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Liste der Anwälte

Liste der Anwälte

Liste der Anwälte