§ 250 AKTG

Stand der Gesetzgebung: 04.11.2025

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Stand der Gesetzgebung: 04.11.2025
In Kraft seit : 01.08.2009
§ 250 Wirkung der Eintragung
Von der Eintragung der Umwandlung AN besteht die Gesellschaft als Aktiengesellschaft weiter. Das Stammkapital ist zum Grundkapital, die Geschäftsanteile sind zu Aktien geworden; die AN einem Geschäftsanteil bestehenden Rechte Dritter bestehen AN der Aktie weiter, die AN seine Stelle tritt.

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