§ 132 AKTG

Stand der Gesetzgebung: 03.11.2025

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Stand der Gesetzgebung: 03.11.2025
In Kraft seit : 01.08.2009
§ 132 Verantwortlichkeit der Sonderprüfer
§ 275 UGB über die Verantwortlichkeit des Abschlussprüfers gilt sinngemäß.

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