§ 769 ABGB

Stand der Gesetzgebung: 13.11.2025

Kategorie:

II. Ausschluss von der Pflichtteilsberechtigung
Stand der Gesetzgebung: 13.11.2025
In Kraft seit : 01.01.2017
§ 769 1. Enterbung
§ 769 Allgemeines
Enterbung ist die gänzliche oder teilweise Entziehung des Pflichtteils durch letztwillige Verfügung.

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