§ 524 ABGB

Stand der Gesetzgebung: 09.11.2025

Kategorie:

Erlöschung der Dienstbarkeiten.
Stand der Gesetzgebung: 09.11.2025
In Kraft seit : 01.01.1812
§ 524 im Allgemeinen.
Die Servituten erlöschen im Allgemeinen auf diejenigen Arten, wodurch nach dem dritten und vierten Hauptstücke des dritten Theiles Rechte und Verbindlichkeiten überhaupt aufgehoben werden.

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