§ 186 ABGB

Stand der Gesetzgebung: 08.11.2025

Kategorie:

Fünfter Abschnitt Sonstige Rechte und Pflichten
Stand der Gesetzgebung: 08.11.2025
In Kraft seit : 01.02.2013
§ 186 Persönliche Kontakte
Jeder Elternteil eines minderjährigen Kindes hat mit dem Kind eine persönliche Beziehung einschließlich der persönlichen Kontakte (§ 187) zu pflegen.

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