§ 140 ABGB

Stand der Gesetzgebung: 05.11.2025

Kategorie:

Zweiter Abschnitt Abstammung des Kindes a) Allgemeines
Stand der Gesetzgebung: 05.11.2025
In Kraft seit : 01.02.2013
§ 140
Die nach diesem Gesetzbuch begründete Abstammung und deren Änderung sowie die Feststellung der Nichtabstammung wirken gegenüber jedermann.

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