§ 1 ABGB

Stand der Gesetzgebung: 06.11.2025

Kategorie:

Einleitung. Von den bürgerlichen Gesetzen überhaupt.
Stand der Gesetzgebung: 06.11.2025
In Kraft seit : 01.01.1812
§ 1 Begriff des bürgerlichen Rechtes.
Der Inbegriff der Gesetze, wodurch die Privat-Rechte und Pflichten der Einwohner des Staates unter sich bestimmt werden, macht das bürgerliche Recht in demselben aus.

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