§ 1 ZUSTG

Stand der Gesetzgebung: 07.11.2025

Kategorie:

1. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen
Stand der Gesetzgebung: 07.11.2025
In Kraft seit : 01.01.2008
§ 1 Anwendungsbereich
Dieses Bundesgesetz regelt die Zustellung der von Gerichten und Verwaltungsbehörden in Vollziehung der Gesetze zu übermittelnden Dokumente sowie die durch sie vorzunehmende Zustellung von Dokumenten ausländischer Behörden.

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