§ 23 KLI.EN-FONDSG

Stand der Gesetzgebung: 27.12.2025

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Stand der Gesetzgebung: 27.12.2025
In Kraft seit : 07.07.2007
§ 23 Geschlechtsneutrale Formulierung
Die verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen gelten für Frauen und Männer in gleicher Weise.

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