§ 5 2008

Stand der Gesetzgebung: 08.11.2025

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Stand der Gesetzgebung: 08.11.2025
In Kraft seit : 21.05.2008
§ 5 Außerkrafttreten
Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Banderolenverordnung 1995, BGBl. Nr. 668, außer Kraft.

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